Die Warteliste

WARTELISTE UND VERMITTLUNG

Die Warteliste

Das Transplantationsgesetz regelt die Grundlagen der Organvermittlung. Diese erfolgt ausschließlich durch Eurotransplant, damit eine gerechte Verteilung der verfügbaren Organe an den jeweils am besten geeigneten Empfänger gewährleistet werden kann. Hierzu wird anhand verschiedener Kriterien (u. A. Wartezeit, Regionalfaktor, Gewebemerkmale, Dringlichkeit) eine Rangliste erstellt. Besonders berücksichtigt werden Kinder oder Patienten mit besonders seltenen Gewebemerkmalen.

Aufnahme in die Warteliste

Vor der Aufnahme in die Warteliste führt der behandelnde Arzt mit dem Patienten ein intensives Gespräch, in dem gemeinsam darüber entschieden werden soll,

  • ob eine Transplantation die beste Wahl ist,
  • wie die Risiken und Erfolgsaussichten der Transplantation sind,
  • welche operativ-technischen Probleme auftreten können,
  • wie die gesundheitlichen, seelischen und sozialen Auswirkungen der Transplantation auf das familiäre und berufliche Umfeld aussehen können,
  • wie eine Transplantatabstoßung durch die Immunsuppression verhindert werden kann und was es in diesem Zusammenhang an Nebenwirkungen und Risiken zu beachten gilt,
  • welche Kontrolluntersuchungen nach erfolgter Transplantation regelmäßig durchgeführt werden müssen.

Zusätzlich wird ein Chirurg des zuständigen Transplantationszentrums über die Transplantationsfähigkeit entscheiden. Anhand der an das Transplantationszentrum gemeldeten vollständigen Untersuchungsergebnisse wird die Aufnahme in die Warteliste angestoßen. Es erfolgt die Gewebetypisierung und die Meldung bei Eurotransplant in Leiden (Niederlande).

Wann ist eine Aufnahme in die Warteliste nicht möglich?
  • Nicht heilbare Krebserkrankungen.
  • Bestehende Infektionserkrankungen, u. a. HIV-Infektion.
  • Erkrankungen von Herz, Gefäßen, Bronchien und Lunge, die ein lebensbedrohliches Risiko bei der Transplantation darstellen oder den langfristigen Transplantationserfolg gefährden.
Vorabuntersuchungen

Zur Beurteilung des gesundheitlichen Zustandes und zur Abschätzung des Risikos einer Operation wird eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt:

  • Ausführliche Anamnese hinsichtlich des Beginns der zur Transplantation führenden Erkrankung, Erkrankung des Herz-/Kreislaufsystems und der inneren Organe, Operationen, Allergien, berufliche Tätigkeit usw.
  • Blutabnahmen zur Feststellung bekannter oder versteckter Erkrankungen.
  • Überprüfung von Lunge, Herz und Kreislauf mittels Röntgen, EKG, Langzeit- und Belastungs-EKG sowie Durchführung eines Herzultraschalls.
  • Ausschluss von Geschwüren und Tumoren im Magen-Darmtrakt mittels Darmspiegelung.
  • Behandlung entzündlicher Erkrankungen in Mund- und Kieferbereich, Hals, Nase, Ohren und Haut.
  • Sanierung der Zähne.
  • Ultraschalluntersuchung (Doppler- und Duplexsonographie) bzw. Röntgenkontrastmitteldarstellung (Angiographie) der Gefäße – Dies kann insbesondere bei Langzeit-Rauchern und Diabetikern auf Verkalkungen und Verschlüsse der Gefäße hinweisen, die eine Transplantation unmöglich machen.
  • Untersuchung auf psychische und psychosomatische Krankheitsbilder, da Transplantationen eine psychische Belastung darstellen.
Gewebetypisierung

Nach Ausschluss oder Behandlung etwaiger Erkrankungen erfolgt mittels Blutuntersuchung die Bestimmung der Gewebemerkmale (HLA-Typisierung / Bestimmung der Transplantationsantigene). Hierdurch kann beim Auswahlverfahren das am besten geeignete Spender-Organ ermittelt werden.

Blutgruppenverträglichkeit

Eine der Grundvoraussetzungen für die Transplantation eines Organs ist die Verträglichkeit der Blutgruppen A, B, AB und 0 zwischen Spender und Empfänger.

Die Zuordnung des geeigneten Spenderorgans berücksichtigt das folgende Schema:

blutgruppenvertraeglichkeit

Wartelistenposition

Die Position auf der Warteliste wird bei jedem Angebot eines Organs neu berechnet. Für jedes Organ wird dabei eine eigene Rangliste erstellt. Hierzu werden folgende Kriterien herangezogen, die in unterschiedlicher Gewichtung Einfluss auf die Position haben:

Übereinstimmung der Gewebemerkmale

Ein Organ soll lange funktionstüchtig bleiben. Hierfür ist eine weitgehende Übereinstimmung der Gewebemerkmale (HLA-Merkmale / Transplantationsantigene) von Spender und Empfänger notwendig. Bei der Organverteilung wird die Summe der Nicht-Übereinstimmungen (Missmatches) hinsichtlich der Gewebemerkmale ermittelt und mittels Punktzahl ausgedrückt.

Missmatch-Wahrscheinlichkeit

Bezeichnet die errechnete Wahrscheinlichkeit, ein weitgehend übereinstimmendes Organ zu erhalten. Grundlage für die Berechnung ist die Verteilung der Gewebemerkmale in der Bevölkerung.

Wartezeit

Die Wartezeit wird in Tagen berechnet.

Konservierungszeit

Für den langfristigen Transplantationserfolg sollten Konservierungs- und Transportzeiten so kurz wie möglich gehalten werden. Dies kann die sofortige und gute Funktionsaufnahme des Transplantats deutlich verbessern. Daher wird bei der Organverteilung auch die geographische Lage von Spender- und Empfängerzentrum berücksichtigt.

Gewichtung

Die Gewichtung der einzelnen Kriterien (Übereinstimmung der Gewebemerkmale, Missmatch-Wahrscheinlichkeit, Wartezeit, Konservierungszeit) ist abhängig vom Organ.

Sie werden regelmäßig über Ihren Status auf der Warteliste informiert. T steht für „Transplantabel“, NT für „Nicht-Transplantabel“.

Mitwirkung

Die Aufnahme in die Warteliste erfordert ein sehr diszipliniertes und organisiertes Leben.

  • Ständige Erreichbarkeit im Falle eines passenden Organs.
  • Anmeldung von Urlaub oder Geschäftsreisen, Erreichbarkeit bei Auslandsreisen sicherstellen.
  • Änderung von Telefonnummern dem Transplantationszentrum melden.
  • Mobiltelefone stets aufladen und nicht abschalten.
  • Durchführung ambulanter Kontrolluntersuchungen mindestens alle 3 Monate durch den behandelnden Arzt und Weitergabe der Ergebnisse an das Transplantationszentrum.
  • Leichte sportliche Betätigung während der Wartezeit zum Erhalt der allgemeinen Fitness (Schwimmen, Wandern, Spaziergänge).
  • Verzicht auf Alkohol und Zigaretten mindert die Infektanfälligkeit, kann das Fortschreiten der Organschäden verhindern und den Wartelistenplatz verbessern.
European Senior Programm

Untersuchungen konnten belegen, dass die Nieren älterer Spender (> 65 Jahre) eine sehr gute Nierenfunktion bei gleichaltrigen Empfängern zeigen. Zur Verkürzung der Wartezeit auf eine Nierentransplantation wurde daher für ältere dialysepflichtige Patienten das Eurotransplant-Senior-Programm (ESP) entwickelt.

Die Übereinstimmung der Spender- und Empfängermerkmalen wird ausschließlich nach den Kriterien der Blutgruppenverträglichkeit und Wartezeit bestimmt.

Für die Langzeitfunktion der transplantierten Niere bei älteren Patienten ist eine kurze Konservierungszeit notwendig. Daher werden Nieren aus dem ESP bevorzugt regional transplantiert.

Referenzen