Das Transplantationsgesetz regelt die Grundlagen der Organvermittlung. Diese erfolgt ausschließlich durch Eurotransplant, damit eine gerechte Verteilung der verfügbaren Organe an den jeweils am besten geeigneten Empfänger gewährleistet werden kann. Hierzu wird anhand verschiedener Kriterien (u. A. Wartezeit, Regionalfaktor, Gewebemerkmale, Dringlichkeit) eine Rangliste erstellt. Besonders berücksichtigt werden Kinder oder Patienten mit besonders seltenen Gewebemerkmalen.
Vor der Aufnahme in die Warteliste führt der behandelnde Arzt mit dem Patienten ein intensives Gespräch, in dem gemeinsam darüber entschieden werden soll,
Zusätzlich wird ein Chirurg des zuständigen Transplantationszentrums über die Transplantationsfähigkeit entscheiden. Anhand der an das Transplantationszentrum gemeldeten vollständigen Untersuchungsergebnisse wird die Aufnahme in die Warteliste angestoßen. Es erfolgt die Gewebetypisierung und die Meldung bei Eurotransplant in Leiden (Niederlande).
Zur Beurteilung des gesundheitlichen Zustandes und zur Abschätzung des Risikos einer Operation wird eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt:
Nach Ausschluss oder Behandlung etwaiger Erkrankungen erfolgt mittels Blutuntersuchung die Bestimmung der Gewebemerkmale (HLA-Typisierung / Bestimmung der Transplantationsantigene). Hierdurch kann beim Auswahlverfahren das am besten geeignete Spender-Organ ermittelt werden.
Eine der Grundvoraussetzungen für die Transplantation eines Organs ist die Verträglichkeit der Blutgruppen A, B, AB und 0 zwischen Spender und Empfänger.
Die Zuordnung des geeigneten Spenderorgans berücksichtigt das folgende Schema:
Die Aufnahme in die Warteliste erfordert ein sehr diszipliniertes und organisiertes Leben.
Die Position auf der Warteliste wird bei jedem Angebot eines Organs neu berechnet. Für jedes Organ wird dabei eine eigene Rangliste erstellt. Hierzu werden folgende Kriterien herangezogen, die in unterschiedlicher Gewichtung Einfluss auf die Position haben:
Ein Organ soll lange funktionstüchtig bleiben. Hierfür ist eine weitgehende Übereinstimmung der Gewebemerkmale (HLA-Merkmale / Transplantationsantigene) von Spender und Empfänger notwendig. Bei der Organverteilung wird die Summe der Nicht-Übereinstimmungen (Missmatches) hinsichtlich der Gewebemerkmale ermittelt und mittels Punktzahl ausgedrückt.
Bezeichnet die errechnete Wahrscheinlichkeit, ein weitgehend übereinstimmendes Organ zu erhalten. Grundlage für die Berechnung ist die Verteilung der Gewebemerkmale in der Bevölkerung.
Die Wartezeit wird in Tagen berechnet.
Für den langfristigen Transplantationserfolg sollten Konservierungs- und Transportzeiten so kurz wie möglich gehalten werden. Dies kann die sofortige und gute Funktionsaufnahme des Transplantats deutlich verbessern. Daher wird bei der Organverteilung auch die geographische Lage von Spender- und Empfängerzentrum berücksichtigt.
Die Gewichtung der einzelnen Kriterien (Übereinstimmung der Gewebemerkmale, Missmatch-Wahrscheinlichkeit, Wartezeit, Konservierungszeit) ist abhängig vom Organ.
Sie werden regelmäßig über Ihren Status auf der Warteliste informiert. T steht für „Transplantabel“, NT für „Nicht-Transplantabel“.
Untersuchungen konnten belegen, dass die Nieren älterer Spender (> 65 Jahre) eine sehr gute Nierenfunktion bei gleichaltrigen Empfängern zeigen. Zur Verkürzung der Wartezeit auf eine Nierentransplantation wurde daher für ältere dialysepflichtige Patienten das Eurotransplant-Senior-Programm (ESP) entwickelt.
Die Übereinstimmung der Spender- und Empfängermerkmalen wird ausschließlich nach den Kriterien der Blutgruppenverträglichkeit und Wartezeit bestimmt.
Für die Langzeitfunktion der transplantierten Niere bei älteren Patienten ist eine kurze Konservierungszeit notwendig. Daher werden Nieren aus dem ESP bevorzugt regional transplantiert.