Bei der Organspende nach dem Tod dürfen Organe einem Organspender erst nach der endgültigen Feststellung des Hirntodes entnommen werden. Ist der Hirntod zweifelsfrei diagnostiziert, wird ein Patient, der nach Ermessen der behandelnden Ärzte für eine Organspende in Frage kommt, dem zuständigen Transplantationszentrum oder der Deutschen Stiftung für Organspende (DSO) gemeldet. Diese übergeordneten Stellen übernehmen auch die Vermittlung der Organe an die jeweils am besten geeigneten Empfänger.
Weitere Informationen zur Organspende und Transplantation auf der DSO-Website.
In Deutschland besteht ein Mangel an Spenderorganen. Vor diesem Hintergrund ist in den kommenden Jahren eine Reihe von Änderungen zu erwarten, die in erster Linie darauf abzielen, den Kreis potenzieller Spender zu erweitern.
Lesen Sie mehr zu den Lösungsansätzen gegen den Organmangel.
MAT-DE-NON-2024-00384 | Erstellt: März 2025